Das Hamburger Landgericht pflegt die Praxis, sich für Klagen gegen Webseiten grundsätzlich für zuständig zu erklären, egal, wo die Betreiber ihren Sitz und damit ihren Gerichtsstand haben. Weil das Gericht außerdem einen medienfeindlichen Ruf hat, nutzen das einige Anwälte und klagen für ihre Mandanten aus ganz Deutschland in Hamburg. Das Gericht hält sich für zuständig, weil die Webseiten ja auch in Hamburg gelesen werden können. Auch der Betreiber dieser Seite musste sich einer Unterlassungsklage in Hamburg stellen. Darum ist der Aufruf des Bitterlemmer-Blogs in Hamburg untersagt. Sie erklären hiermit, dass sie sich bei Aufruf dieser Webseite nicht auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg befinden. Des weiteren ist es verboten, Seiten dieses Webangebots in Hamburg auszudrucken oder Ausdrucke nach Hamburg zu verbringen. Sie erklären mit Ihrem Ja zu dieser Nutzungsvereinbarung, dass Sie keine Ausdrucke nach Hamburg schicken und sich in keiner Weise daran beteiligen, Ausdrucke dieser Seiten nach Hamburg zu schaffen. Für Verstöße gegen diese Nutzungsvereinbarung kann eine Vertragsstrafe von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Alleiniger Gerichtsstand dieses Blogs ist der Ort, der im Impressum als Sitz des Betreibers vermerkt ist. Sie erklären hiermit, dass sie den Gerichtsstand dieses Blogs ausnahmslos anerkennen.