- Sitzt dieser Mann zu Unrecht ein? Zweifel an Gutachten der “sehr guten” Rechtsmediziner
- Faustdicke Überraschung: Gunter A., verurteilt wegen Todes seiner Frau, ist unverhofft auf freiem Fuß
Er habe seine Frau mit “außergewöhnlicher Brutalität” mit einer freilich unbekannten Tatwaffe mehrfach geschlagen, als sie schon blutend auf dem Boden lag, urteilte die dritte Strafkammer in Mühlhausen (Thüringen) vor einem Jahr über Gunter A. (57) und verhängte acht Jahre Haft wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge. Als Beweis diente das Gutachten der “sehr guten Rechtsmediziner” aus Jena, wie der Vorsitzende Richter in der Begründung sagte. Seit gestern ist Gunter A. wieder frei. Eine andere Kammer senkte das Strafmaß auf zwei Jahre mit Bewährung. Eine faustdicke Überraschung, die Gunter A. wohl noch gar nicht richtig verarbeitet habe, sagte sein Anwalt Udo Freier.
Der Gerichtstermin gestern war die Konsequenz einer teilweise erfolgreichen Revision. Der Bundesgerichtshof hatte den Schuldspruch nicht bemängelt, wohl aber das vor einem Jahr verhängte Strafmaß. Nur darum ging es gestern. Bei der Neuverhandlung sorgte dann ein psychologischer Gutachter für die Wende: A. habe einen Alkoholpegel von mehr als drei Promille gehabt, seine Schuldfähigkeit sei darum eingeschränkt gewesen. Diese Erkenntnis war zwar keineswegs neu und spielte schon im ersten Durchgang letztes Jahr eine Rolle. Umso unerwarteter war dann die gestrige Entscheidung. Der Haftbefehl wurde noch während der Verhandlung aufgehoben. Angereiste Verwandte A.s nahmen ihn in Empfang.
Eine wesentliche Rolle bei der Verurteilung A.s spielte eine Analyse der Blutspuren, verfasst von einer Medizinerin des rechtsmedizinischen Instituts in Jena. Sie attestierte, auf den Tatortfotos seien “Schleuderspuren” zu sehen, wie sie beim Ausholen eines Schlagwerkzeugs entstehen. A. beteuert dagegen bis heute seine Unschuld und vermutet, seine Frau sei nach gemeinsamem Zechen eine Treppe hinuntergestürzt. Die Gutachterin schrieb dagegen: “Das Befundmuster ist mit einem Sturzgeschehen, auch im Bereich der in der Wohnung befindlichen Treppen, nicht in Übereinstimmung zu bringen”.
Der Berliner Rechtsmediziner Prof. Volkmar Schneider, dem ich Gutachten und Tatortfotos vorlegte, kommentierte diese Feststellung mit der Frage: “Warum eigentlich nicht?” Schneider: “Die Kopf- bzw. Gesichtsverletzungen finden sich an den prominenten Stellen, d.h. dort, wo man auch sonst bei Stürzen nach vorn entsprechende Verletzungen zu erwarten hat.” In seiner Berufspraxis habe er ganz ähnliche Verletzungen bei Menschen gesehen, die “infolge eines Herzinfarktes oder aufgrund höhergradiger Alkoholisierung nach vorn fallen und hart aufschlagen”.
Die Jenaer Rechtsmedizin-Chefin Gita-Else Mall hat mehrere Anfragen zu dem Fall nicht beantwortet, “da das Verfahren nicht abgeschlossen ist”. Auch meine Fragen nach der Qualifikation der Gutachterin in Sachen Blutspuren-Analyse sind bisher unbeantwortet.
Die gestrige Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Siehe auch hier und hier und hier.
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