Die Chefin der Jenaer Rechtsmedizin, Else-Gita Mall, hat meine Fragen zum Tod der vier Monate alten Leonie beantwortet. Sie schreibt: “Ich war mit dem Fall im Rahmen der Obduktion befasst und habe sodann das rechtsmedizinische Gutachten zur Todesursache und zum Tathergang erstellt”. Daraus ergebe sich, dass meine “Schilderung in wesentlichen Teilen nicht zutrifft”. Die Informationen, die ich dem Thüringer Ärzteblatt entnommen hatte, könne sie nicht beurteilen, weil sie den Artikel nicht verfasst habe. Außerdem habe sie “zu keinem Zeitpunkt eine Beurteilung zu der Frage abgegeben, ob im Elternhaus eine Gefahr für das Kind bestand”. Denn: “Zu Lebzeiten des Kindes war ich mit dem Fall nicht befasst”. Was Frau Mall nicht sagt: Es war ihr Institut, das die kleine Leonie eine Woche vor ihrem Tod begutachtete.
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